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Länderbericht Januar 2004 (Auszug) ERNEUT IM FOKUS Vorwürfe über polizeiliche Misshandlungen und den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt in Deutschland [...] 3. Der Tod von Aamir Ageeb Der 30-Jährige Asylbewerber Aamir Ageeb aus dem Sudan starb am 28. Mai 1999 während seiner Abschiebung mit dem Lufthansaflug LH 588 vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen über Kairo nach Khartum. Bereits in der Abschiebehaft noch vor dem Abflug hatten Bundesgrenzschutzbeamte dem Sudanesen an Händen und Füßen Plastikfesseln angelegt. Als er gegen seine Rückführung Widerstand leistete, wurde ihm ein Helm aufgesetzt. Anschließend trugen ihn mehrere Beamte in das Flugzeug. An Bord der vollbesetzten Maschine wurde der Häftling nach vorliegenden Meldungen mit Hilfe mehrerer Plastikfesseln, Klettband und einem rund fünf Meter langen Seil auf seinem Flugzeugsitz festgebunden. Während des Starts kurz nach 15.00 Uhr soll Aamir Ageeb angefangen haben, laut zu schreien, woraufhin drei Grenzschutzbeamte, von denen zwei neben ihm und der dritte im Sitz vor ihm saßen, Kopf und Oberkörper des 30-Jährigen zwischen seine Knie drückten und ihn Berichten zufolge in dieser Position hielten, bis das Flugzeug abgehoben hatte und das Signal zum Anschnallen der Sitzgurte erloschen war. Als die Polizisten Aamir Ageeb wieder aufrichteten, stellten sie fest, dass er das Bewusstsein verloren hatte. Über den Bordlautsprecher wurde daraufhin gefragt, ob sich ein Arzt im Flugzeug befände. Doch die Versuche dreier ägyptischer Ärzte, den Sudanesen wiederzubeleben, scheiterten. Wegen des Todes von Aamir Ageeb wurde der Flug mit einer außerplanmäßigen Landung auf dem Münchner Flughafen um 16.50 Uhr abgebrochen. Am nächsten Tag setzten die deutschen Behörden bis auf Weiteres sämtliche Abschiebungen aus. Erst am 25. Juni 1999 wurden Rückführungen wieder aufgenommen. amnesty international gab in einem Schreiben von Anfang Juni 1999 an den Bundesinnenminister ihrer Sorge darüber Ausdruck, dass Aamir Ageeb möglicherweise an den Folgen des Vorgehens der drei Grenzschutzbeamten gestorben ist. Insbesondere zeigte sich die Organisation beunruhigt über die Art der berichteten Fesselung, weil sie die Atmung des Häftlings beeinträchtigt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nahm Ende Mai 1999 wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung strafrechtliche Ermittlungen gegen die drei an der Abschiebung von Aamir Ageeb beteiligten Beamten auf. Kurz nach der Landung der Lufthansamaschine auf dem Münchner Flughafen hatte die Staatsanwaltschaft Landshut zur Beweissicherung und Zeugenfeststellung Mitarbeiter zu dem Flughafen geschickt. Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurden die Ermittlungen in dem Fall am 1. Juni 1999 dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden übertragen, das detaillierte Erkenntnisse über die tragischen Ereignisse während des Lufthansaflugs LH 588 zutage förderte. Am 28. Januar 2000 veröffentlichte das Bundeskriminalamt unter der Überschrift "Fesselung und Fixierung des Ageeb im Flugzeug" einen Bericht, in dem beschrieben wurde, auf welche Weise die drei Grenzschutzbeamten Aamir Ageeb an Sitz 45-E gefesselt hatten. In dem Bericht hieß es:
Aus dem vorstehenden Auszug des Berichts des Bundeskriminalamtes wird ersichtlich, dass Aamir Ageeb auf seinem Sitz bis zur völligen Bewegungsunfähigkeit - wenn nicht sogar in gefährlicher Weise - fixiert und sein Körper erheblicher Gewalteinwirkung ausgesetzt war. Am 15. September 1999 wurde der Vorfall auf dem Flughafen Frankfurt nachgestellt, indem man einen in die Ermittlungen eingeschalteten Rechtsmediziner in ähnlicher Weise wie Aamir Ageeb fixierte und fesselte. In einem Sachverständigenbericht über die Rekonstruktion der Ereignisse hieß es, drei Personen hätten dem freiwilligen Opfer Kopf und Oberkörper fünf Sekunden lang zwischen die Knie gedrückt. Während dieser Zeit habe sowohl seine Thorakal- als auch seine Zwerchfellatmung ausgesetzt. Dem Mediziner ist die Erfahrung als sehr unangenehm bis bedrohlich in Erinnerung geblieben. Als der gleiche Vorgang mit nur zwei Personen wiederholt wurde, stellte sich der gleiche Effekt ein. Der Motorradhelm soll bei der Nachstellung der Ereignisse die Atemtätigkeit des Trägers nicht beeinträchtigt haben. Ein Sachverständigengutachten zum Tod von Aamir Ageeb kam unter Berücksichtigung der Art der Fesselung, der bei der Rekonstruktion des Vorfalls gewonnenen Erkenntnisse und der Ergebnisse einer an dem Toten am 28. Mai 1999 vorgenommenen Autopsie zu dem Schluss: "Nach unserem Dafürhalten besteht kein vernünftiger Zweifel, dass es bei Herrn Ageeb durch eine Kombination der eben genannten Faktoren (Gewalteinwirkung von außen; eigener Widerstand) zu einem Erstickungsvorgang und letztendlich zu einem hypoxisch-hypxämisch induzierten cardio-pulmonalen Versagen gekommen ist. Es handelt sich somit um einen gewaltsamen Tod. Insgesamt waren pathophysiologische Mechanismen und eine Situation realisiert, die auch mit dem aus der einschlägigen anglo-amerikanischen Literatur bekannten Terminus Positional Asphyxia' belegt werden könnte." 59 Am 16. Januar 2002 wurde gegen die drei an der Abschiebung von Aamir Ageeb beteiligten Beamten des Bundesgrenzschutzes vor dem Landgericht Frankfurt am Main Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Bei Abfassung des vorliegenden Berichts Ende Oktober 2003 war - soweit bekannt - noch kein Prozesstermin anberaumt worden. Bei dem Tod von Aamir Ageeb handelte es sich nicht um den ersten Fall eines Asylbewerbers, der während seiner Abschiebung vom Rhein-Main-Flughafen nach der Anwendung von Zwangsmitteln gestorben ist. Bereits 1994 war dort der nigerianische Staatsbürger Kola Bankole einem Herzstillstand erlegen, nachdem man ihn gefesselt, ihm Sedativa verabreicht und ihm einen Mundknebel angelegt hatte, den einer der an der Abschiebung beteiligten Beamten mit Strümpfen und Teilen einer Fensterjalousie zu Hause selbst angefertigt hatte. Todesfälle bei Abschiebungen sind jedoch kein auf Deutschland beschränktes Problem. Zwischen 1993 und 2003 haben auch in anderen europäischen Staaten Menschen bei ihrer Abschiebung den Tod gefunden. Dies waren unter anderem im Januar 2003 in Frankreich der somalische Staatsbürger Mariame Getu Hagos; im Dezember 2002 ebenfalls in Frankreich der Argentinier Ricardo Barrientos; im Mai 2001 in der Schweiz der nigerianische Staatsangehörige Samson Chukwu; im Mai 1999 in Österreich der gleichfalls aus Nigeria stammende Marcus Omofuma; im März 1999 in der Schweiz der Palästinenser Khaled Abuzarifa; im September 1998 in Belgien der Nigerianer Semira Adamu; und im August 1993 in Großbritannien die in Jamaika geborene Joy Gardner. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat sich im Januar 2002 zutiefst besorgt geäußert "über die Zahl der Todesfälle, die auf die von den Mitgliedsländern des Europarates beim Vollzug von Ausweisungsverfügungen praktizierten Methoden zurückzuführen sind". 60 Der tragische Tod von Aamir Ageeb hat die deutschen Behörden zu einer Überprüfung der Abschiebungspraktiken veranlasst. Im Ergebnis wurden die Richtlinien für die Rückführung von ausländischen Staatsbürgern novelliert. Das Bundesinnenministerium teilte amnesty international mit Schreiben vom Juli 1999 mit, dass im Monat zuvor eine Fachkonferenz mit Polizeiärzten und Rechtsmedizinern stattgefunden habe, um nach Wegen zu suchen, wie Abschiebungen ohne Gefahr für Leben und Gesundheit der betreffenden Personen durchgeführt werden können. Das Europäische Komitee gegen Folter hat die im März 2000 eingeführten neuen Richtlinien 61 begrüßt und empfohlen, sie in ganz Deutschland für alle mit Abschiebungen beauftragten Behörden verbindlich zu machen. 62 59 Professor
Dr. Wolfgang Eisenmenger, Institut für Rechtsmedizin der Universität
München, Gutachten Nr. 01-07-0022-04 vom 1. Juni 2001. [...] Der vollständige Bericht kann als pdf-Datei (554 KB) heruntergeladen werden.
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