Der Spiegel 5/2004 - 24. Januar 2004
Abschiebeopfer
Aamir Ageeb war falsch gefesselt
Der sudanesische
Asylbewerber Aamir Ageeb, 30, der im Mai 1999 bei der Abschiebung vom
Frankfurter Flughafen erstickte, war mit elf Plastikschlaufen gefesselt,
obwohl dies an Bord von Flugzeugen ausdrücklich verboten war. Das
ergibt sich aus einer Weisung des Bundesgrenzschutzamts Frankfurt am Main
vom April 1997, wonach "die Anwendung von Stahl- oder Plastikfesseln
nicht zulässig" ist, weil der Betroffene bei einem Flugzwischenfall
nicht schnell genug freikommt. Stattdessen hätte der für die
Aktion verantwortliche Bundesgrenzschutz ausschließlich Klettbänder
verwenden dürfen, um den sich wehrenden Asylbewerber ruhig zu halten.
Am 2. Februar beginnt in Frankfurt der Prozess gegen drei Grenzschutzbeamte
des Begleitkommandos, die Ageeb angeblich zu Tode drückten. Die Plastikfesseln
sollen dem Sudanesen allerdings schon vorher von anderen Beamten angelegt
worden sein.
Quelle
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