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Frankfurter Rundschau 31.1.2004

Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Drei BGS-Beamte sind wegen des Erstickungstods des Abschiebehäftlings angeklagt / IPPNW kritisiert Amtsgericht

Beinahe fünf Jahre nach dem Erstickungstod des sudanesischen Abschiebehäftlings Aamir Ageeb kommt der Fall nunmehr vor Gericht. Vom kommenden Montag an wird gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) wegen fahrlässiger Tötung verhandelt.

VON HANS-JÜRGEN BIEDERMANN

Frankfurt · 30. Januar · Amtsrichter Ralf Henerici und seine beiden Schöffen werden zu Beginn der Woche einen Prozess eröffnen, der einen Todesfall vom 28. Mai 1999 betrifft. An diesem Tag sollte Aamir Ageeb mit einer Maschine vom Rhein-Main-Flughafen in die sudanesische Hauptstadt Khartum abgeschoben werden. Dem 30 Jahre alte Mann war nach der Scheidung von seiner deutschen Ehefrau das Aufenthaltsrecht entzogen worden.

Um den Widerstand des Afrikaners zu brechen, wurde er an Händen und Füßen gefesselt und am Flugzeugsitz festgebunden. Ageeb wehrte sich weiter, worauf ihm einer der Grenzschützer den Kopf nach unten drückte. Ageeb wurde bewusstlos und erstickte schließlich, obwohl drei Ärzte aus Ägypten, die sich an Bord befanden, Wiederbelebungsversuche unternahmen. So stellt sich der Sachverhalt in der Anklage der Staatsanwaltschaft dar, die im Februar 2002 erhoben wurde.

Die Organisation "Ärzte in sozialer Verantwortung" (IPPNW) nahmen den Tod von Aamir Ageeb unmittelbar zum Anlass für eine fundamentale Kritik an den BGS-Methoden bei Abschiebungen. Sie forderten "riskante Fesselungen und Knebelungen" sofort zu unterbinden und fanden bei Bundesinnenminister Otto Schily Gehör. Der sozialdemokratische Minister ordnete einen befristeten Abschiebestopp an, untersagte den Einsatz von Helmen und Knebeln. Bei heftigem Widerstand, mit der Gefahr für Leib und Leben, müsse die Abschiebung ausgesetzt werden. Während Schily schnell reagiert hat, sieht Claus Metz, der Frankfurter Sprecher der IPPNW-Ärzte, beim hiesigen Amtsgericht erhebliche Versäumnisse. Die Anklage gegen die drei Bundesgrenzschützer, die weiterhin ihren Dienst versehen, sei nicht gerade zügig bearbeitet worden. Metz wirft dem zuständigen Amtsrichter sogar vor, er habe "den Fall ein Jahr lang nicht angefasst" und sich, in Telefonaten darauf angesprochen, mit "wichtigeren" Verfahren herausgeredet.

In einer gemeinsamen Presseerklärung von Pro Asyl, Ärzte in sozialer Verantwortung und Aktionsbündnis gegen Abschiebungen auf Rhein-Main werden "die späte Eröffnung der Hauptverhandlung und die lange Ermittlungsdauer" kritisiert. Beinahe fünf Jahre nach Ageebs Tod "ist es schwierig, den genauen Ablauf des Geschehens festzustellen und die Kette der Verantwortlichkeiten und des Versagens zu rekonstruieren", heißt es in der Erklärung.

Die Breitseite gegen das Amtsgericht kann deren Sprecher, Claus Ullrich, nicht nachvollziehen. Das Verfahren sei zeitintensiv, denn die Zeugenliste umfasse 31 Personen, darunter zahlreiche mit Wohnort im Ausland. Man habe im Juli des vergangenen Jahres, so Ullrich, festgelegt, wer überhaupt geladen werden solle. Der Amtsrichter habe sich in vier Gutachten, die sich mit dem Tod des Sudanesen beschäftigen, einlesen müssen.

Claus Ullrich merkt überdies an, für einen mit Alltagskriminalität befassten Amtsrichter sei es generell schwierig, "einen Block für eine solche Verhandlung zu finden". Das Schöffengericht tagt im Fall Ageeb den ganzen Februar über zwei Mal die Woche, Verlängerung einkalkuliert.

Die drei Angeklagten vom Bundesgrenzschutz, im Alter zwischen 31 und 41 Jahren, wissen über das Strafmaß Bescheid. Das Amtsgericht kann nicht über eine Freiheitsstrafe von vier Jahren hinausgehen.


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