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Prozess 2004 (Zusammenfassung) 28. Mai 1999. Die Lufthansa-Maschine LH 588 von Frankfurt /Main nach Kairo landet außerplanmäßig am Flughafen München. Ausgeladen wird die Leiche des sudanesischen Flüchtlings Aamir Ageeb, der über Kairo in den Sudan abgeschoben werden sollte. Aamir Ageeb flüchtete 1994 vor dem Bürgerkrieg im Sudan nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde im August 1995 abgelehnt. Die Klage gegen den ablehnenden Bescheid nahm er zurück, nachdem er eine Frau kennen lernte und heiratete. Nach der Scheidung wurde seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nachträglich mit einer Befristung bis Juni 1998 versehen und zur Ausreise aufgefordert. Ageeb ging jedoch davon aus, dass sein Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über seinen Widerspruch gegen die Befristung gesichert ist. Ageeb war sich so sicher, daß sein Aufenthalt in Deutschland rechtens war, daß er sich bei der Polizei in Karlsruhe meldete. Jemand hatte seine Jacke gestohlen und Ageeb wollte Anzeige erstatten. Statt ihm zu helfen, brachte ihn die Polizei in Abschiebehaft (s. ai-Journal: Der Fall Aamir Ageeb. Heft 11, November 1999). Zwei Abschiebeversuche konnte er durch massiven Widerstand und die Stellung eines Asylfolgeantrags verhindern. Doch selbst ein Selbstmordversuch in der Abschiebehaft konnte einen weiteren Abschiebeversuch in Begleitung dreier BGS-Beamter nicht verhindern. Am 28.05.1999 wurde er, gefesselt und mit einem Motorradhelm auf dem Kopf in die LH-Maschine LH 588 getragen, in seinem Sitz festgeschnallt und während dem Start der Maschine nach unten gedrückt. Als der Sudanese nach dem Start wieder aufgerichtet werden sollte, war er tot' (dpa, 28.05.1999). Gestorben ist Aamir Ageeb am massiven Niederdrücken, so das Ergebnis einer Untersuchung des Münchner Gerichtsmediziners Wolfgang Eisenmenger, der die letzten Minuten in Ageebs Leben in einem Versuch nachstellte. In dem geborgten Flugzeug setzte sich sein Mitarbeiter Helmut Pankratz selbst den Helm auf, Zeugen der Ageeb-Abschiebung schilderten noch einmal den genauen Ablauf. Dann drückten BGS-Beamte den Rechtsmediziner im Sitz zusammen. Ergebnis: Pankratz bekam kaum noch Luft, obwohl er durch den Helm hätte atmen können. Nach einem Bericht des Frankfurter Arztes Claus Metz, Mitglied der internationalen Ärzte für Frieden und in sozialer Verantwortung, stellen sich die Umstände von Ageebs Tod wie folgt dar:
Thomas Sagebiel, Richter am Landgericht Darmstadt, ergänzt: Die Oberarme des Sudanesen waren zusätzlich mit einem Klettband am Körper fixiert. Außerdem wurden seine Beine miteinander verzurrt, so daß er diese beim Sitzen nicht spreizen konnte. Die Fußgelenke waren mit Plastikfesseln verbunden und unterhalb der Kniegelenke waren weitere Plastikfesseln angebracht. Schließlich waren die Beine mit einem Klettband und einem langen Seil am Sitz fixiert. Insgesamt kamen 11 Kabelbinder, ein ca. fünf Meter langes - im übrigen dienstlich nicht zugelassenes - Seil und vier ca. zwei Meter lange Klettbänder zum Einsatz. Schließlich wurde dem derart verschnürten 'menschlichen Paket' ein Vollintegralhelm über den Kopf gestülpt. Unabhängig von der grundsätzlichen Frage nach einer Berechtigung derartiger Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von Abschiebungen und damit auch unabhängig von dem immer wieder geäußerten Argument, die sich nach dem rechtskräftigen Abschluß ihres Asylverfahrens gegen die Abschiebung zur Wehr setzenden Personen hätten die Zwangsmaßnahmen selbst verschuldet, kann man sich jedenfalls gut vorstellen, welche Ängste und Qualen ein Mensch in dieser körperlichen Lage empfindet, noch dazu ein Mensch, der sich auch psychisch in einer Extremsituation befindet, weil er gegen seinen Willen zwangsweise in eine ungewisse Zukunft und in ein Land abgeschoben werden soll, in dem er mit Repressalien rechnet. (...) Auch Aamir Ageeb wurde am Schreien gehindert und zwar endgültig. Er wurde während des Startes unter äußerster Kraftentfaltung mit dem Kopf nach vorn / unten gedrückt. Die BGS-Beamten gingen dabei nach der gut begründeten und nachvollziehbaren Schlußfolgerung von Claus Metz möglicherweise so brutal zu Werke, daß - wie im rechtsmedizinischen Gutachten festgestellt - die drei obersten Rippen des Sudanesen beidseits des Brustkorbs ebenso wie das obere Brustbein selbst brachen, weil hier der scharfe untere Rand des Integralhelms gegen den Brustkorb gepresst wurde. Herr Metz glaubt als Mediziner jedenfalls nicht daran, daß diese Brüche auf spätere Wiederbelebungsmaßnahmen zurückzuführen sind, weil hierdurch in ganz typischer Weise tiefer liegende Rippen tangiert seien. In dieser gnadenlos zusammengekrümmten Sitzposition mit dem stark nach vorn gebeugten Hals, den von den Oberschenkeln in die Magengrube gepressten zusammengeschnürten Fäuste und dem seitlich von den Unterarmen eingezwängten unteren Brustkorb war dem Sudanesen ein Schreien unmöglich. Dies aber nur deshalb, weil er gar nicht mehr atmen konnte. Möglicherweise war auch noch eines von vier in der Sitzreihe liegenden Kissen zwischen Beinen und Visieröffnung des Helms kausal für die Luftnot, auf jeden Fall aber eine zur Verdeckung der Fesselung über die Beine des Sudanesen gebreitete Decke. Aamir Ageeb erstickte jedenfalls jämmerlich. Er erlitt in den letzten Minuten seines sicher nicht leichten Lebens Ängste, Mißhandlungen und Qualen, die kaum vorstellbar sind. Laut Aussagen mitfliegender Zeugen hat Ageeb vor dem endgültigen Nachlassen seiner Kräfte noch rufen können, er bekomme keine Luft mehr. Die nach Feststellung des Atemstillstandes zu Hilfe gerufenen ärztlichen Passagiere beklagten sich bei ihrer Zeugenvernehmung darüber, daß sie Ageeb in festgeschnallter Mittelsitzposition beatmen und mit Herzmassage reanimieren sollten, weil die BGS-Beamten sich weigerten, die Fesseln mit speziell dafür vorgesehenen Zangen, die sie mitführten, aufzuschneiden. |
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