Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz trat am 1. November 1993 in Kraft. Seitdem wurde es mehrmals überarbeitet und ergänzt. Die letzte Änderung trat erst am 26. November 2011 in Kraft. Die offizielle Abkürzung des Gesetzes lautet AsylbLG. Für wen gilt das Asylbewerberleistungsgesetz? Das AsylbLG betrifft die Regelung und Art der Leistungen für hilfebedürftige Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich auf die Gruppe der Personen, die mit einer Duldung in
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