Abschiebung

AbschiebungDie Abschiebepraxis der Bundesrepublik ist gesellschaftlich umstritten. Gegner verweisen auf die Konsequenzen für die Betroffenen und hier vor allem auf die Tatsache, dass Behördenentscheidungen unter der realen Situation imperfekter Information fehleranfällig sind. Obwohl die Rechtslage in Deutschland eine Abschiebung verbietet, wenn diese den sicheren Tod des Betroffenen bedeuten würde (§ 60 Abs. 3 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG), ist es nicht auszuschließen, dass es infolge unzureichenden Vortrags im Verwaltungs- und/oder Gerichtsverfahren oder infolge einer Fehleinschätzung der Gefährdungssituation des Betroffenen zu einer lebensbedrohlichen Abschiebung kommt. Dies war zum Beispiel im März 2005 bei einer Iranerin der Fall, die wegen der Ehescheidung von ihrem muslimischen Mann und dem Übertritt zum Christentum bei erfolgter Abschiebung im Iran mit Steinigung bedroht gewesen wäre. Erst durch massive Proteste von Menschenrechtsgruppen und Kirchenvertretern vom niedersächsischen Landtag neu aufgerollt und als Härtefall zu Gunsten der Betroffenen entschieden. In einigen Fällen ist eine Ausreisepflicht sofort vollziehbar, auch wenn gegen die entsprechende Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch ein Rechtsmittel gegeben ist. Von der Möglichkeit zusätzlich Eilanträge zum Aufschub einer Abschiebung zu stellen, könne nicht immer Gebrauch gemacht werden. Mindestens ein Mensch ist auf Grund des gewaltsamen Vollzugs der Ausreise zu Tode gekommen. Am 28. Mai 1999 erstickte der Sudanese Aamir Ageeb an den Folgen einer Fixierung durch Beamte des Bundesgrenzschutzes. Diskutiert werden auch die psychischen Folgen des Abschiebeverfahrens, die von Gegnern mit seit den 50er Jahren etwa 20 dokumentierten Selbstmorden von Abschiebehäftlingen in Verbindung gebracht werden.

Alles in allem sei Abschiebung ein von der Öffentlichkeit angeblich weitgehend unbeachteter Bereich, in dem es immer wieder zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenwürde komme. Dies meint z. B. die Menschenrechtsorganisation „Pro Asyl“ an zahlreichen Einzelfällen dokumentieren zu können. Menschenrechtsorganisationen, Flüchtlingsunterstützer und antirassistische Gruppen setzen sich daher nicht nur für eine Verbesserung der Verfahrensweisen, sondern auch für eine grundlegende Neuorientierung in der Einwanderungspolitik und ein grundsätzliches Bleiberecht für Flüchtlinge ein.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebung

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