Ärzte beantworten Fragen zu ansteckenden Krankheiten
Auch im Zeitalter der modernen Medizin mit all ihren technischen Geräten und hochwirksamen Arzneien ist es bis heute nur gelungen, lediglich einen kleinen Teil der ansteckenden Krankheiten auszuschalten. Die meisten existieren nach wie vor und verbreiten sich weiter, wenn man nicht vorsichtig ist. Dazu gehören im besonderen Maße Erkältungskrankheiten wie Schnupfen, Husten oder grippale Infekte.
Manche ansteckende Erkrankungen sind sogar auf dem Vormarsch begriffen. Das liegt daran, dass viele Erreger resistent gegen die üblichen Arzneimittel geworden sind. Eine Hauptursache ist auch die Ignoranz vieler Patienten, die ansteckende Krankheiten oft genug auf die leichte Schulter nehmen. Grundsätzlich gilt, dass niemand den eigenen Körper so gut kennt, wie die betreffende Person selbst, auch der beste Arzt nicht. Fühlt man sich unwohl oder hat andere Beschwerden, die längere Zeit anhalten, ist es keine Schande, den Arzt aufzusuchen und Fragen zu stellen. Das betrifft insbesondere Fragen zu Geschlechtskrankheiten. Nicht wenige Patienten verspüren Beschwerden, trauen sich aber aus falscher Scham nicht, zum Arzt zu gehen. Sie hoffen, dass die Probleme sich irgendwie von selbst lösen. Das ist jedoch meist nicht der Fall. Im Gegenteil, wenn eine ansteckende Krankheit nicht behandelt wird, kann sie verschleppt werden und sich zu einer chronischen Beschwerde entwickeln. Andere Krankheiten könnten sich verschlimmern und zu Komplikationen führen.
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten ist ein Vertrauensverhältnis. Ärzte sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden. Es ist ihnen vom Gesetz untersagt Informationen von Patienten an unbefugte Personen zu übermitteln. Eine Ausnahme dabei bilden meldepflichtige Krankheiten, bei deren Diagnose der behandelnde Arzt verpflichtet ist, die Gesundheitsbehörde zu informieren. Jedoch selbst in diesen Fällen erfährt das Umfeld wie Angestellte in der Arztpraxis oder gar andere Patienten nichts, sodass man sich in jedem Fall mit ruhigem Gewissen seinem Arzt anvertrauen kann.