Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz

Das deutsche AsylbewerberleistungsgesetzDas deutsche Asylbewerberleistungsgesetz trat am 1. November 1993 in Kraft. Seitdem wurde es mehrmals überarbeitet und ergänzt. Die letzte Änderung trat erst am 26. November 2011 in Kraft. Die offizielle Abkürzung des Gesetzes lautet AsylbLG.

Für wen gilt das Asylbewerberleistungsgesetz?

Das AsylbLG betrifft die Regelung und Art der Leistungen für hilfebedürftige Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich auf die Gruppe der Personen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, eigentliche Asylbewerber und Personen, die vollziehbar zur Ausreise aus der Bundesrepublik verpflichtet sind. Nach neueren Änderungen kann es sich in Ausnahmefällen auch auf Ausländer erstrecken, die mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik leben. Wann greift also das Asylbewerberleistungsgesetz? Das Asylbewerberleistungsgesetz greift dann, wenn die unter seinen Geltungsbereich fallenden Personen nicht über genügend eigenes Einkommen oder Kapital verfügen, um sich selbst zu versorgen.

Welche Unterstützung gewährt das Asylbewerberleistungsgesetz?

Grundsätzlich sind die Leistungen für Anspruchsberechtigte deutlich geringer als Sozialleistungen für Einwohner der Bundesrepublik. Sie liegen sowohl unter dem Niveau der Sozialhilfe als auch der Grundsicherung. Das soll potenzielle Asylbewerber abschrecken, die lediglich aus ökonomischen Gründen nach Deutschland kommen wollen. Die meisten Leistungen erfolgen in Form von Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Haushaltsartikel. Es wird lediglich ein kleiner Betrag von etwa 40 Euro pro Monat in bar ausgezahlt. Ein Kreditkartenvergleich ist für einen Asylbewerber uninteressant, da er nicht dafür infrage kommt. Das ausgezahlte Geld ist für eventuell entstehende Fahrtkosten, Telefongespräche und Ähnliches gedacht. Der Zugang zu medizinischer Betreuung ist gleichfalls eingeschränkt. In der Regel wird nur eine Behandlung akut auftretender Erkrankungen ermöglicht. Mit den Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz soll das in der Verfassung der Bundesrepublik verankerte Existenzminimum gesichert werden.

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