Arbeitsverbot – Beschäftigungsverbot
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern – zumal bei Flüchtlingen – wird durch einschlägige Gesetze geregelt. Ein Arbeits- und Beschäftigungsverbot gilt jedoch nicht nur für diese Gruppe, es kann auch generell an Sonn- und Feiertagen verhängt werden. Für viele Berufsgruppen ist der Sonntag ein arbeitsfreier Tag. Ausnahmen gelten für das Verkehrswesen, Gesundheitswesen, Rettungsdienste sowie für verschiedene öffentliche Dienste, die in erster Linie der Erholung der Menschen dienen. Das Arbeitsverbot an Sonn- und
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