Wohnraum pro Asylbewerber nach qm geregelt

Wohnraum pro Asylbewerber nach qm geregeltIm Asylbewerberleistungsgesetz regelt seit 1993 Höhe und Art von Leistungen für materiell hilfebedürftige Asylbewerber sowie für Geduldete und zur Ausreise verpflichtete Ausländer in Deutschland. Die Hilfebedürftigkeit entsteht bei fehlendem Erwerbseinkommen oder nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach geändert. Es definiert Personengruppen von Ausländern, die bei Hilfebedürftigkeit keine Leistungen der Sozialhilfe erhalten.

Die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sind wesentlich geringer. Aufgrund einer mit dem Zuwanderungsgesetz vorgenommene Änderung können in Ausnahmefällen auch Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis leistungsberechtigt sein. Nach dem AsylbLG sind Leistungen für Unterkunft, Hausrat, Ernährung, Kleidung und Körperpflegebedarf vorrangig in Form von Sachleistungen zu gewähren. Ein Taschengeld von 40,90 €/Monat soll die Deckung von Grundbedürfnissen wie Mobilität und Kommunikation ermöglichen. Hinzu kommen eingeschränkte Leistungen zur medizinischen Versorgung. Die Leistungen sollen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum abdecken.

Zu den Leistungen zählt auch die Unterkunft. Die Handhabung des Wohnraumanspruchs ist dabei von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In der Regel mieten die zuständigen Behörden Wohnraum an, der dann in Einheiten unterteilt der Unterbringung der Asylbewerber dient. Meist führt dies zu einer Massenunterbringung, denn der zugebilligte Wohnraum liegt meist zwischen 4 und 6 Quadratmetern, was eine Unterteilung der Räume notwendig macht. Die Möblierung der Zimmer beschränkt sich auf das Wenigste. Sehr preiswerte Möbel finden sich heute schon bei www.roller.de. Lediglich ein eigenes Bett steht jedem Bewerber zu. Andere Möbel müssen sich die Bewerber mit anderen teilen. Eine Arbeitserlaubnis wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Diese Einschränkungen dienen hauptsächlich dazu, den Asylmissbrauch einzuschränken und nur die Menschen zu versorgen, die keine andere Alternative haben.

Das Asylgesetz sieht die Bewilligung von Asyl nur in Fällen politischer Verfolgung vor, während sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge keine Aufenthaltsberechtigung bekommen.

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