Es ist wichtig, dem Bundesamt die Gründe für die Flucht aus dem Heimatland darzulegen und auf einen berechtigten Schutz in Deutschland zu hoffen. Voraussetzung dafür ist die Verfolgung im Heimatland, die auch bei der Rückkehr dorthin stattfindet. Verfolgung bedeutet, dass Gefahr für das eigene Leben, gesundheitliche Unversehrtheit, Freiheit oder andere Rechtsgüter besteht, die auf Gründen wie der religiösen Ansicht, der politischen Überzeugung, Nationalität, Rasse, ethnische oder soziale Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe besteht. Geprüft wird dann, ob es möglich ist, im Heimatland Schutz zu bekommen, zum Beispiel durch die Polizei oder ob man in anderen Teilen des Heimatlandes sicher wäre.
Jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, muss einen Asylantrag stellen. Im Verlauf dieses Antrags kommt es zur Anhörung, welche den wichtigsten Teil des Asylantrags darstellt, da auf Grundlage dieses Gesprächs das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über einen weiteren Aufenthalt entscheidet. Im Vorfeld dieses Gesprächs wird empfohlen, einen Rechtsanwalt oder eine Hilfsorganisation zu besuchen, die kostenlos und unabhängig berät.
Es ist wichtig, dem Bundesamt die Gründe für die Flucht aus dem Heimatland darzulegen und auf einen berechtigten Schutz in Deutschland zu hoffen. Voraussetzung dafür ist die Verfolgung im Heimatland, die auch bei der Rückkehr dorthin stattfindet. Verfolgung bedeutet, dass Gefahr für das eigene Leben, gesundheitliche Unversehrtheit, Freiheit oder andere Rechtsgüter besteht, die auf Gründen wie der religiösen Ansicht, der politischen Überzeugung, Nationalität, Rasse, ethnische oder soziale Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe besteht. Geprüft wird dann, ob es möglich ist, im Heimatland Schutz zu bekommen, zum Beispiel durch die Polizei oder ob man in anderen Teilen des Heimatlandes sicher wäre.
Für die Anhörung ist die gute Vorbereitung essenziell. So sollte man dringend beachten, dass keinesfalls Unstimmigkeiten im Bezug auf Daten, Ereignisse usw. auftreten, weil das dazu führen könnte, dass die Geschichte des Asylanten als Lüge abgetan wird. Zusätzlich muss der Asylbewerber sich auf Fragen vorbereiten, die sehr unangenehm bis schmerzlich und auch peinlich sein können. Man kann als Frau oder als Jugendlicher aber im Falle eines Missbrauchs einen geschulten Mitarbeiter beantragen. Selbstverständlich sind bei der Anhörung auch Dolmetscher in der Muttersprache des Asylbewerbers anwesend. Zu Beginn der Anhörung werden 25 Fragen zu Personalien und dem Reiseweg gestellt. Danach findet die Befragung über die Verfolgung im Heimatland statt.