Asylverfahrensgesetz 2011

Asylverfahrensgesetz 2011Ein Asylverfahren wird in Deutschland nach strengen und gesetzlich vorgeschriebenen Regeln durchgeführt. Der Gesetzestext, an den sich die Prüfer halten müssen, steht im Asylverfahrensgesetz (kurz: AsylVerfG). Die Väter des Grundgesetzes wollten hiermit das Recht auf Asyl festlegen, welches ebenfalls im Art. 16a des Grundgesetzes (kurz: GG) zu finden ist. Gemeinsam mit den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und weiteren Verordnungen ist dieses Asylverfahrensgesetz der wichtigste Teil des deutschen Ausländerrechts.

Laut Gesetzt wird das Asylverfahren eingeleitet mit einem Asylantrag. Diese Anträge sind in den Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu stellen ist. Die Behörde hat ihren Hauptsitz in Nürnberg.

Während des Asylverfahrens wird gründlich recherchiert und kontrolliert ob der Asylbewerber hierzu berechtigt ist nach Art. 16a Abs. 1 GG. Wird aufgrund dieser Recherchen eine Asylbewerbereigenschaft festgestellt, folgt die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Die genannten Begrifflichkeiten lehnen sich an das internationale Abkommen für die Rechtsstellung der Flüchtlinge an. Die anerkannten Asylbewerber werden auf die verschiedenen Bundesländer verteilt und dürfen diesen zugeteilten Landkreis aufgrund der Residenzpflicht nicht ohne ein ausdrückliches Einverständnis der Behörden verlassen.

Wann droht die Abschiebung?

Sollte allerdings im Laufe des vorgenannten Verfahrens festgestellt werden dass eine Berechtigung nicht besteht droht den hilfesuchenden Menschen zunächst einmal potentiell die Abschiebung. Natürlich wird vorher noch überprüft, ob dem irgendwelche Gründe entgegenstehen, welche ein Abschiebungsverbot unmöglich machen. Geben die Abschiebungsverbote auch keinen Schutz, so folgt ein Ablehnungsbescheid und mit diesem geht dann auch eine Abschiebungsandrohung einher. Zusätzlich existiert noch eine Dublin-II-Verordung. Wird hiernach herausgefunden, dass das Bundesamt nicht zuständig ist, wird das Asylverfahren ebenfalls beendet und es erfolgt ebenso eine Abschiebung.