Wie kann man eine Abschiebung verhindern?

Eine Abschiebung zu verhindern, ist ein schwieriges Unterfangen. Ist das Abschiebungsurteil einmal ausgefertigt, kann der Asylanträger nur noch mit einer vorübergehenden Duldung in der Bundesrepublik bleiben. Eine Abschiebung erfolgt in der Regel dann, wenn der Anträger aus einem Land kommt, von dem die Behörden mittlerweile die Ansicht vertreten, man könne wieder ohne Gefahr dort leben. Ein Asylgrund sei für den betreffenden Anträger also nicht mehr vorhanden. Leib und Leben seien für ihn in dem betreffenden Land nicht in Gefahr. Wie vage diese Einschätzung ist, bekommen zurzeit zum Beispiel irakische Staatsangehörige zu spüren, denen beschieden wird, sie könnten gefahrlos in ihr Land zurückkehren.

Das vorläufige Aussetzen der Abschiebung ist also die Duldung. Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Dann ist der Antrag erneut zu stellen.

Eine Abschiebung erfolgreich zu verhindern, verlangt immer eine Menge an Energie und Aufwand. Eigentlich nie ist eine Aufhebung der Abschiebung für ganze Gruppen möglich, die Behörden unterscheiden hier peinlich den Einzelfall. Erster Weg muss es sein, die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam zu machen, falsche Verhaltensweisen der Behörden anzuprangern, soziale Missstände deutlich zu machen. Es gilt also, das Schicksal zu publizieren, hartnäckig zu kämpfen. Eine weitere Möglichkeit bieten Rechtsanwälte, die den Kampf mit den Behörden aufnehmen und auch so manches Mal Erfolge vorweisen können. Der Königsweg ist die Heirat mit einem deutschen Staatsangehörigen. Doch auch der ist oft mit Problemen gespickt.