Hilft die Aussetzung gegen die Abschiebung?

Die gesetzliche Definition der Aussetzung der Abschiebung heißt Duldung. Ausländer, die mit einer Duldung in Deutschland leben, halten sich hier nicht illegal auf, können also nicht wegen des Aufenthalts ohne Aufenthaltsgenehmigung bestraft werden. Eine Duldung wird dann ausgestellt, wenn der betreffende Ausländer nicht ausgewiesen werden kann. Die Gründe für die Undurchführbarkeit der Ausweisung können rechtlicher Natur sein, wenn beispielsweise die Nationalität des Ausländers nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann oder er bzw. sie staatenlos ist. Auch aus humanitären Gründen wird oft die Abschiebung ausgesetzt. Der häufigste humanitäre Grund ist eine schwere, lebensbedrohliche Erkrankung, die im Heimatland des Ausländers nicht behandelt werden kann. Dazu gehört beispielsweise AIDS. Die Behandlung dieser Erkrankung ist kostspielig. In den meisten Ländern der Dritten Welt gibt es keine Krankenversicherung und medizinische Behandlung erfolgt nur gegen Barzahlung. Wenn man daher eine ernsthaft erkrankte Person in ein solches Land abschieben würde, käme das einem Todesurteil gleich.

Trotzdem ist die Duldung keine dauerhafte Lösung. Schließlich bedeutet sie nur eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. An der Gesamtsituation des Ausländers ändert sich nichts. Mit einer Duldung bekommt er nämlich weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltserlaubnis. Der Ausländer darf sich nur in dem in der in der Duldung festgelegten Gebiet aufhalten und auch nur dort medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Diese medizinische Leistungen beschränken sich dabei auf das absolut notwendige Minimum, noch weit unter dem Versorgungsniveau, das für Kassenpatienten gilt. Wenn die Gründe für die Aussetzung der Abschiebung nicht mehr bestehen, kann die Duldung jederzeit widerrufen werden und eine Frist für die Ausreise gesetzt werden. Darum sollte man sich auf jeden Fall bemühen, einen legalen Aufenthaltstitel zu erhalten, auch wenn das nicht einfach ist.