Die Abschiebungspraktiken in Deutschland und anderen europäischen Ländern, aber auch in den USA, sind schon lange Mittelpunkt einer kontroversen Diskussion. Die Abschiebung ist im Übrigen, nach Deutscher Rechtsprechung, ein Zwangsmittel zur Beendigung eines unrechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers. Warum die Ausreise des Betroffenen angeordnet wird, worauf die Vollziehbarkeit des Beschlusses beruht, ist zuvorderst unerheblich. Liegt ein rechtskräftiges Statement vor, leitet die Ausländerbehörde nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylverfahrensgesetz, dem AsylVfG, unweigerlich die Abschiebung ein. In diesem Moment noch Rechtsmittel einzulegen, ist nahezu sinnlos. Reist der Betroffene nicht freiwillig aus, wird er dazu gezwungen.
Asyl beantragt und erhält in der Regel ein Angehöriger eines fremden Staates, der bei Rückkehr in sein Heimatland einer akuten Gefährdungssituation ausgesetzt wäre. Dies oder das Gegenteil zu beweisen fehlt es jedoch nur allzu häufig an relevanten Informationen. Menschenrechtsorganisationen beklagen, die Abschiebepraktik sei ein von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachteter Bereich, in dem es immer wieder zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenwürde komme.
Gerade durch die Revolutionen und Proteste in den arabischen Ländern hat das Thema „Abschiebung“ erneut enorm an auch internationaler Relevanz gewonnen. Wie soll die Europäische Union, wie soll Italien mit den Hunderttausenden von Flüchtlingen umgehen, die auch aus Libyen teilweise bis nach Italien flüchten? Sind sozialstaatliche Institutionen verpflichtet, hier Hilfe zu leisten? Das Problem von Asyl und der Flucht vieler Menschen vor Armut und Restriktion kann im Zuge der Globalisierung nur noch immer dringender werden. Nicht länger sind die vorgeblichen Schatzkammern des Westens, das angeblich prunkvolle Leben der Europäer, hinter Wüsten und Meeren versteckt. Die globalisierte Realität fordert ihren Tribut.