Warum wird ein Asylrecht widerrufen

Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht auf Asyl. Diese Asylrecht ist ein Menschenrecht und auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Fast alle der Flüchtlinge, die auf die eine oder andere Weise deutsches Territorium erreichen, denken, dass sie es geschafft hätten und am Ziel angelangt seien. Nur wenige ahnen, dass ihr Leidensweg nach der Beantragung von Asyl noch keineswegs zu Ende ist, sondern der Kampf David gegen Goliath, der Kampf des Einzelnen gegen die Behörden, erst beginnt. Nur wenige Antragssteller haben Aussicht auf Erfolg und erhalten tatsächlich Asyl. Die meisten werden abgelehnt und wehren sich oft jahrelang in einem zermürbenden juristischen Kleinkrieg gegen die Abschiebung.

Der größte Teil der Asylanträge wird als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Diese Ablehnung ergibt sich meist daraus, dass der Antragssteller bei der Registrierung und der Erstanhörung widersprüchliche oder falsche Angaben machte oder seine Angaben nicht belegen konnte. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass die Flüchtlinge lügen würden. In vielen Entwicklungsländern, besonders in den ländlichen Gebieten, sind beispielsweise Geburtsurkunden noch nicht üblich. Darum sind dort Geburtsdaten reine Schätzungen. Viele Flüchtlinge haben neben europäischen auch einheimische Namen, die beide gleichberechtigt benutzt werden und bei den Behörden Verwirrung stiften können. Ein Asylantrag kann ebenfalls abgelehnt werden, wenn ein anderer Staat der EU für den Asylantrag zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Flüchtling die EU zuerst in einem anderen Mitgliedsland betreten hat. Gegen die Ablehnung kann vor Gericht Widerspruch eingelegt werden.

Wenn der abgelehnte Asylbewerber ausgewiesen wird, aber aus humanitären oder rechtlichen Gründen keine Abschiebung erfolgen kann, wird sie ausgesetzt. Das heißt Duldung. Humanitäre Gründe für eine Duldung sind beispielsweise ernsthafte Erkrankungen, die fortlaufende medizinische Behandlung erfordern, die im Heimatland nicht erhältlich ist. Rechtliche Gründe sind beispielsweise das Fehlen von Reisepapieren oder unklare bzw. unbekannte Identität des Flüchtlings oder Staatenlosigkeit.