Asyl in Deutschland beantragen

Obwohl es manchmal in den Medien behauptet und subjektiv sicher auch von einigen Menschen so empfunden wird, ist es vollkommen übertrieben, von einer Flut von Asylanten zu sprechen, die nach Deutschland kommen. Im Jahr 2009 waren es gerade einmal etwas mehr als 27.000 Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellten. Damit liegt Deutschland bezogen auf die Einwohnzimmerzahl im unteren Drittel der EU-Staaten. Die meisten Asylbewerber kamen in den letzten Jahren aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens, der Türkei, Irak, Iran, Afghanistan und anderen Ländern des Mittleren Ostens.

Nach der Ankunft in Deutschland hat jeder das Recht, einen Antrag auf Asyl bei den Behörden zu stellen. Dafür gibt es keine spezielle Antragsstelle, es kann bei jeder Behörde, auch der Polizei, ein Asylantrag gestellt werden. Nach dem Ausfüllen des Antrags werden die Bewerber in eine der insgesamt 20 zuständigen Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht. Dort müssen die Asylbewohner erst einmal wohnen bleiben, bis sie registriert und eine erste Befragung über ihre Fluchtgründe absolviert haben. Dabei erhalten sie eine Aufenthaltsgestattung, die den Flüchtlingen erlaubt, so lange in Deutschland zu verbleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden worden ist.

Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind meist große, mit Zäunen umgrenzte Gelände. Auf dem Gelände gibt es Gemeinschaftsschlafsäle, einen Arzt, Polizei, Kantine und Kochgelegenheiten sowie Gemeinschaftsräume. Ein Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung sollte im Allgemeinen nicht länger als 3 Monate dauern, obwohl es auch schon Fälle gab, wo Personen länger als 6 Monate dort verbringen mussten. Ein freier Einkauf ist nicht möglich, da an die Flüchtlinge kein Geld ausgezahlt wird. Die Verpflegung erfolgt durch Essenspakete. Nach dem Ablauf der Registrierung und der Erstbefragung werden sie per Computerquote an bestimmte Städte und Landkreise im gesamten Bundesgebiet verteilt. Dabei wird im Normalfall auf persönliche Wünsche mit Ausnahme von Eheleuten und minderjährigen Kindern keine Rücksicht genommen.