Asyl beantragen während der Duldung

Die Duldung stellt grundsätzlich eine Aufschiebung der Abschiebung dar. Ein geduldeter Ausländer ist damit also keineswegs legal in Deutschland. Ein Duldungsinhaber hält sich ganz klar widerrechtlich im Bundesgebiet auf.

Doch der erste Schritt ist getan. Wer Duldungspapiere erhalten hat, besitzt damit jedoch nicht gleichzeitig die Berechtigung, in Deutschland auch einer Beschäftigung nachzugehen. Diese Erlaubnis muss gesondert beantragt werden. Auch haben ausländische Mitbürger, die lediglich geduldet sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Sie sind weiterhin verpflichtet, in einem bestimmten Bundesland zu wohnen, haben die sogenannte Residenzpflicht. Um ein Asylrecht erfolgreich zu beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen nötig, die nicht immer erfüllt werden können. Deswegen ist es gang und gäbe, bei der Einreise falsche Angaben über das Herkunftsland zu machen. Dies hat, auch in Bezug auf die Duldung trotz abgelehnten Asylverfahrens mehrere Vorteile. Niemand kann abgeschoben werden, der keinen Pass besitzt. Wenn nicht festgestellt werden kann, aus welchem Land der Geduldete stammt, ist es folglich auch nicht möglich, ihn dorthin abzuschieben.

Es gibt in Deutschland etwa zweihunderttausend Geduldete, mehr als siebzigtausend davon leben schon seit mehr als zehn Jahren in der Bundesrepublik. Die Methode, Duldungen erneut und erneut zu verlängern, nennt man Kettenduldung. Die Duldung dauert bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über einen Asylantrag. Wird der Antrag abgelehnt und sind die oben erwähnten Vorausbedingungen erfüllt, ist also kein Heimatland erkennbar, kein Pass vorhanden, wird die Duldung verlängert und kann auch in eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise ein Bleiberecht umgewandelt werden.
Das Bleiberecht erlaubt es illegalen Einwanderern, die eine Arbeit nachweisen können und sich bereits länger als sechs Jahre in Deutschland aufhalten, dauerhaft in der Bundesrepublik zu wohnen und zu leben.