Die Frage nach Bemessungswertstäben von Illegalität lässt zuerst nach dem Hintersinn des Wortes Legalität forschen. Legalität, die Definition also, die das Leiden und manches Mal auch den Tod eines Menschen bedeuten kann, stellt eine Sammlung von allgemein verbindlichen, Rechtsnormen dar, die in einem förmlichen Verfahren vom Gesetzgeber erlassen worden sind. Illegal handelt, wer gegen diese Rechtsformen verstößt. Es ist die Rede von Normen. Normen sollten der Tradition und dem Verständnis der Bürger entsprechende Regeln sein. In der Realität aber stehen Normen, legale Normen sozusagen für eine Gesetzgebung, die in erster Linie die Interessen einer wirtschaftlich und politisch interessierten Minderheit, die jedoch die legislative, administrative und judikative Macht innehat, vertritt.
Aus humanistischer Sicht dürfte es den Begriff illegale Einwanderer nicht geben. Denn, wie kann irgendeine Menschenmacht sich versteigen, hoheitsrechtliche Interessen über das Menschenrecht zu stellen? Die Abschiebepraxis, nicht nur der deutschen Gerichtsbarkeit, lacht jedem Grundrecht Hohn. Wo bleibt das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Gerade in der Bundesrepublik wird besonders hart mit Menschen, die sich illegal, ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land aufhalten umgesprungen. Ihnen ist es nicht möglich, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, sie müssen jederzeit gegenwärtig sein, verhaftet und abgeschoben zu werden, sie haben keine Möglichkeit, sich gegen Betrug zu wehren.
„Illegale müssen immer Angst haben, entdeckt zu werden. Dadurch werden sie ihrer grundlegendsten Rechte beraubt“, sagt ein deutscher Minister. Doch die Realität sieht einen Hang zur Verteidigung von Staatsinteressen, die eine Nähe zum Begriff des Nationalismus durchaus nicht unangemessen scheinen lässt. Toleranz im Sinne einer globalisierten Welt ist von dieser Seite wohl nicht zu erwarten.