Geduldete haben erst vier Jahre später eine Chance auf eine Arbeitserlaubnis

Menschen, die in Deutschland geduldet sind, haben zumindest einen kleinen Teilerfolg für sich erzielt. Sie sind nicht abgeschoben worden, sie sind in Sicherheit und müssen die Heimat, aus der sie kommen, nicht mehr fürchten. Die meisten Flüchtlinge würden sich gerne in Deutschland ein Leben aufbauen, doch die gesetzlichen Voraussetzungen erschweren dies enorm. Um für sich und die Familie sorgen zu können, muss man einer Arbeit nachgehen und Geld verdienen können. Im ersten Jahr ist es Flüchtlingen mit Duldung komplett verboten, eine Arbeit anzunehmen, und dieser nachzugehen. Wer eine Berufsausbildung machen möchte, der kann danach eine Arbeitserlaubnis erhalten, auch ohne dass eine Arbeitsmarktprüfung stattfindet. Alle anderen müssen sich im Normalfall noch weitere drei Jahre gedulden und können nicht problemlos einer bezahlten Tätigkeit nachgehen.

Es ist allerdings möglich, bereits vor Ablauf der vier Jahre eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, die dann allerdings eine „nachrangige! Arbeitserlaubnis“ ist. Diese muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden, die Entscheidung und das letzte Wort hat dann die Behörde. Wichtig ist es, dass man sich im Vorfeld bereits eine solche Arbeit sucht und dass man sich im Klaren sein muss, dass diese Arbeit kein anderer bevorrechtigter Arbeitnehmer ausführen kann bzw. will. Bevorrechtigte Arbeitnehmer sind unter anderem Deutsche, EU-Bürger oder anerkannte Flüchtlinge. Schon im Vorfeld muss geklärt sein, dass diese Arbeit kein anderer ausführen möchte oder kann, erst dann sollte bzw. kann diese nachrangige Arbeitserlaubnis beantragt werden. Auf dem ersten Arbeitsmarkt hat man als geduldeter Flüchtling jedoch innerhalb der ersten vier Jahre keine Chance und wird solche Tätigkeiten nicht ausüben können.