Das Schengener Abkommen hat eine lange Geschichte und geht bis in das Jahr 1985 zurück. In diesem Abkommen sind mittlerweile weitreichende Regelungen getroffen worden, die innerhalb der EU-Staaten einen einfacheren Austausch, ein einfacheres Reisen ermöglichen sollen. Am bedeutendsten dürfte der Wegfall der Personenkontrollen sein. Während man vor vielen Jahrzehnten an jeder Grenze seinen Ausweis oder Pass zeigen musste, sind diese Kontrollen innerhalb der EU-Staaten fast komplett weggefallen und ein länderübergreifendes Reisen ist ohne Probleme möglich. Diese Regelung macht sich nicht nur an den direkten Grenzen der einzelnen Länder bemerkbar, sie sind auch im Flugverkehr zu beobachten, wo es unterschiedliche Abfertigungen für Reisen innerhalb der Länder die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, gibt und Zielländer, die nicht an diesem Abkommen teilnehmen.
Kritisiert wird, dass es Straftätern so erleichtert wird, sich innerhalb der Schengener-Abkommen-Staaten zu bewegen und so vor Strafverfolgung geschützt zu sein. Allerdings wurden im Zuge dieses Abkommens die polizeilichen Befugnisse im Inhalt und grenzübergreifendes Arbeiten erhöht. Was auf den ersten Blick dazu einlädt, sich nicht an Zollbestimmungen oder Ähnliches zu halten, stellt sich in der Praxis anders dar. Zollkontrollen werden weiterhin ganz normal durchgeführt, es gibt weiterhin bestimmte Freibeträge und darüber hinausgehende Dinge müssen regulär versteuert werden. Der komplette Wegfall der Personenkontrollen wird aber immer wieder außer Kraft gesetzt, so ganz besonders, wenn Großveranstaltungen oder wichtige politische Ereignisse anstehen. Dies war unter anderem bei der Fußball Weltmeisterschaft oder bei den G8 Gipfeln 2001 in Genua und 2007 in Heiligendamm der Fall. Kritiker sehen in dem Abkommen die Außengrenzen besonders bewacht und besonders im Blickpunkt habend und den Fokus so auf illegale Einwanderer und Flüchtlinge liegend.