Wer trägt die Kosten der Abschiebung?

Die Abschiebung ist die gewaltsame Durchsetzung der Ausreise eines Ausländers, dessen Aufenthaltstitel in Deutschland aus den verschiedensten Gründen aberkannt wurde oder eines Ausländers, der sich illegal in Deutschland aufhielt. Durch die Durchsetzung der Abschiebung entstehen der Regierung Kosten. Diese umfassen nicht nur den Preis für das Flugticket sondern auch Kosten für eine eventuelle Abschiebehaft, die aus Gründen der Durchsetzung der Abschiebung vor dieser eigentlichen Maßnahme vom Gericht angeordnet werden kann. Auch Kosten für die Beschaffung von Reisedokumenten oder für eventuell notwendige medizinische Betreuung werden dazu gerechnet.

Im Normalfall werden die Behörden versuchen, das Geld direkt von dem betreffenden Ausländer zurückzuholen. Eine beliebte Methode ist es beispielsweise, die Gestattung einer eventuellen Wiedereinreise daran zu knüpfen, dass vorher die Kosten der Abschiebung bezahlt worden sind. In anderen Fällen versucht die Ausländerbehörde, das Geld von einem ihr bekannten Lebenspartner des abgeschobenen Ausländers zurückzubekommen. Es gibt auch Fälle, in denen, besonders bei illegal Beschäftigten, der ehemalige Arbeitgeber zur Kasse gebeten wird. Ja, in manchen Fällen kann sogar die Fluglinie, mit der die Einreise ursprünglich erfolgte, zur Zahlung der Abschiebekosten veranlasst werden. Der Staat hat einen langen Atem und bekommt in den meisten Fällen sein Geld, auch wenn es manchmal Jahre dauert.

Die wahren Kosten der Abschiebung trägt jedenfalls der Ausländer. Diese Kosten kann man nicht in Euro und Cent errechnen, sie werden vielmehr bezahlt in Leid, Hoffnung, Verzweiflung, Warten und Enttäuschung. Vielfach führt der jahrelange Nervenkrieg zu Alkoholismus, Drogensucht oder psychischen Erkrankungen wie Depressionen. Viele Mitarbeiter in den Ausländerbehörden wissen gar nicht, was sie mit ihrem abweisenden, harschen Verhalten anrichten. Manch ein Leben ist dadurch schon für immer zerstört worden und viele menschliche Tragödien sind deswegen passiert.