Die Aberkennung eines Flüchtlingsstatus. Eine vollkommen natürliche, sozusagen allergische Reaktion der Staatengefüge, sich gegen Einwanderer zu schützen, wenn sie nicht benötigt werden.
Wurden Einwanderer zu Zeiten des deutschen Wirtschaftswunders händeringend gesucht, mit offenen Armen empfangen, in Italien oder der Türkei ganze Auswanderungsmessen veranstaltet, so hat sich die Situation bis heute um einhundertachtzig Grad gedreht. Die Wirtschaftskrise hat alle Staaten in die Knie gezwungen, Vollbeschäftigung ist ein Fantasiewort geworden. Im Preiswettbewerb gefangen, lassen die Unternehmen im Ausland, in Billiglohnländern produzieren. Das Internet und die allgemein intensivere Kommunikation auf dem Erdball tragen die Kunde vom reichen, demokratischen, freien Europa auch in den letzten Winkel. Die Menschen stehen auf und verlangen Gleiches. Sie stehen auf in den arabischen Ländern, in Lateinamerika und allzu bald auch in Asien. Die Folge der Aufstände, das Resultat von Misswirtschaft und Diktatur sind Ströme von Flüchtlingen nach Europa, aus Ländern, deren Machthaber nur an persönlicher Bereicherung interessiert sind.
Die Verfassung Europas nimmt, aus rührseliger Tradition wohl, gewisse Standpunkte zur Flüchtlingspolitik ein, die es einer Regierung nicht unbedingt leicht machen, einen übermäßigen Flüchtlingsansturm zu verhindern. Hier tritt dann verständlicherweise die Legislative in Aktion. Erklärt man die Einwanderung für unzulässig, den Einwanderer also für illegal, handelt es sich um einen Straftäter. Mit Straftätern lässt es sich wesentlich einfacher umgehen, als mit politischen Flüchtlingen. So ist es also für die Behörden in Europas Staaten eine notwendige und einfache Angelegenheit, per Dekret eine Unzahl von Asylanträgern zu Gesetzesbrechern zu erklären, und sie, egal, ob die Informationen über ihr Heimatland zuverlässig sind oder nicht, wieder zurückzuschicken, in Leid, Not und Elend, gegebenenfalls zurück zu Folter und dem letztendlichen Tod.