Jährlich werden in Deutschland etwa 30.000 Menschen abgeschoben oder zur „einmaligen Ausreise“ gezwungen oder veranlasst. Das geschieht weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um Aufsehen zu vermeiden und unangenehme Vorfälle zu verhindern, die das rosarote Bild von Deutschland als eine Idylle der Menschenrechte trüben oder gar zerstören könnten.
Es gibt viele abschiebungsentscheidende Gründe des Auswärtigen Amtes. Zu den wichtigsten gehören zum Beispiel der Konsum oder der Handel von Drogen, das Begehen von Straftaten, der illegale Aufenthalt in Deutschland oder auch Obdachlosigkeit oder der Verdacht auf die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation. Das Problem besteht darin, dass viele dieser Abschiebungsgründe sehr vage beschrieben sind und einer willkürlichen Interpretation durch den jeweils zuständigen Sachbearbeiter Tür und Tor geöffnet wird. So kann man beispielsweise selbst das unerlaubte Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs durch den Asylbewerber als eine Straftat auslegen, ebenso das Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Normalfall erfährt der Abzuschiebende nicht die Gründe, die zu seiner Deportation führten. Oft geschieht das vollkommen willkürlich. Es gab schon mehrere Vorfälle. In denen Familien mit Kindern, die schon jahrelang in Deutschland lebten und gut integriert waren, über Nacht inhaftiert und abgeschoben wurden.
Sich dagegen zu wehren, ist ganz allein dem Asylbewerber überlassen. Er muss den Beweis erbringen, dass er nicht abgeschoben werden kann, weil er sonst in seiner Heimat verfolgt, inhaftiert und gefoltert werden würde oder weil er so krank ist, dass er ärztliche Behandlung braucht, die in seinem Heimatland nicht oder nur gegen Barzahlung zur Verfügung steht. Um diese Beweise zu erbringen, muss der Asylbewerber einen Rechtsbeistand haben. Diese Leute arbeiten aber bekanntlich nur gegen Bezahlung. Wo er das Geld für einen Anwalt hernehmen soll, interessiert das Auswärtige Amt und die örtliche Ausländerbehörde nicht. Oft bleiben als einzige Hilfe humanitäre oder kirchliche Organisationen übrig.