Was ist zu tun bei einer Ausweisung?

Eine Ausweisung bedeutet, dass dem betreffenden Ausländer der weitere Aufenthalt in Deutschland verboten wird. Es ist dabei gleichgültig, ob der bisherige Aufenthaltsstatus legal war oder nicht. Schwere Straftaten, die durch Ausländer begangen werden, ziehen zum Beispiel automatisch eine Ausweisung nach sich. Diese Regelung betrifft allerdings in den meisten Fällen nicht Bürger von EU-Staaten, die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens in Deutschland leben und arbeiten.

In der Praxis sollte man bei einer Ausweisung oder einer drohenden Ausweisung nicht in Panik verfallen. Es wäre allerdings ein schwerer Fehler, die in der Ausweisung gesetzte Frist bis zur Ausreise einfach zu ignorieren. Dann riskiert man nämlich die Abschiebung (erzwungene Ausreise), die meist mit einem Verbot der Wiedereinreise, manchmal sogar auf Lebenszeit, gekoppelt ist. Stattdessen sollte man die in der Ausweisung genannte Frist bis zum Verlassen Deutschlands dazu nutzen, um rechtlich gegen den Ausweisungsbeschluss vorzugehen. Man kann dagegen zum Beispiel Widerspruch einlegen oder im Falle eines Eilverfahrens eine Gegenklage einreichen, um die Ausweisung zu verhindern und die Gründe für die Duldung oder den Aufenthalt wieder herzustellen. Da die Sachlage sehr kompliziert ist und jeder Fall individuell betrachtet und behandelt werden muss, sollte man unbedingt die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Genau da liegt aber oft das Problem. Der Nachweis, dass die Ausweisung zu Unrecht erfolgte, liegt ganz auf der Seite des Ausländers. Dafür braucht man einen Anwalt. Ein Anwalt kostet Geld, über das der betroffene Ausländer oft nicht oder nur kaum verfügt. Selbst das beste Recht nützt nichts, wenn man es nicht durchsetzen kann. In diesen Fällen sind humanitäre oder kirchliche Organisationen oft die einzigen Hilfsquellen, die zur Verfügung stehen.