Abschiebung
Die Abschiebepraxis der Bundesrepublik ist gesellschaftlich umstritten. Gegner verweisen auf die Konsequenzen für die Betroffenen und hier vor allem auf die Tatsache, dass Behördenentscheidungen unter der realen Situation imperfekter Information fehleranfällig sind. Obwohl die Rechtslage in Deutschland eine Abschiebung verbietet, wenn diese den sicheren Tod des Betroffenen bedeuten würde (§ 60 Abs. 3 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG), ist es nicht auszuschließen, dass es infolge unzureichenden Vortrags im Verwaltungs-
/ weiterlesen










